Wir bieten Ihrem Kind im Rahmen der Offenen Ganztagsschule ein abwechslungsreiches und schmackhaftes warmes Mittagessen in gemütlicher Atmosphäre an. Dieses wird von der Firma deli carte jeden Tag frisch angeliefert und nach dem Cook & Chill-Verfahren hergestellt.

 

Das gemeinsame Mittagessen wird durch das Team des Offenen Ganztages pädagogisch begleitet und bietet den Kindern die Möglichkeit, nach dem Unterricht abzuschalten und zu entspannen. Bei der Zusammenstellung des saisonal ausgerichteten Speiseplans werden die Kinder vom OGS-Team der AWO mit einbezogen.

Die Bestellungen für das Mittagessen Ihres Kindes (3,50 € pro Mittagessen) werden von Ihnen selbst ausgeführt und die Kontoführung und Kundenbetreuung wird von unserem Caterer deli carte übernommen. Dadurch ergeben sich für Sie einige wichtige Vorteile:

  • Sie führen die Bestellung online
  • über https://shop.deli-carte.de/ aus,
  • die Bezahlung erfolgt auf Guthabenbasis,
  • Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr stehen kompetente Mitarbeiter*innen im Kundenservice des Caterers deli carte telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung
  • die Website der Bestellpattform ist über mobile Endgeräte aufrufbar,
  • zu jedem Menü sind ausführliche Informationen u.a. bezüglich Allergien einsehbar.

Wichtig! Es können nur online Bestellungen durchgeführt werden. Damit Ihr Kind in unserem Kinderrestaurant zu Mittag essen kann, ist es notwendig, sich rechtzeitig im Webshop der Firma deli carte anzumelden unter:

https://shop.deli-carte.de/std3051/

 

Es besteht die Möglichkeit, beim Amt für Soziales und Wohnen (Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder dem Jobcenter(Arbeitslosengeld II) der Stadt Duisburg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) oder über den Fonds „Alle Kinder essen mit“ einen Antrag auf Bezuschussung des Mittagessens zu stellen (einen Vordruck der Erklärung zur Teilnahme für das Mittagessen erhalten Sie beim Betreuungsteam des Offenen Ganztages). Bei Vorlage eines Bewilligungsbescheides entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen der Kinder.

 

Sollte Ihr Kind nicht am warmen Mittagessen teilnehmen, geben Sie ihrem Kind bitte ausreichend etwas zu essen in Form eines ausgewogenen, nahrhaften kalten Mittagessens mit – im Rahmen der Betreuung besteht keine Möglichkeit, das Essen zu erwärmen. Das kalte Mittagessen wird in einer gemeinsamen Mittagsrunde mit der Betreuungsperson eingenommen.